++ Berliner Verfassungsgericht erklärt Volksentscheid für unzulässig
++ Initiative und Pflegekräfte zeigen sich empört über Begründung
und Verfahren
Ohne mündliche Anhörung hat das Berliner Landesverfassungsgericht die
Fortführung des Volksentscheids gestoppt, weil die Bundesregierung nach
Auffassung des Gerichts schon umfassende Regelungen gegen den
Personalmangel in den Krankenhäusern ergriffen habe.
„Ich bin empört, dass das Gericht die Auffassung vertritt, dass die
auf Bundesebene festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen die
Personalstandards in der Pflege abschließend geregelt hätten. Gerade
in der Pandemie wird deutlich, wie unterbesetzt – nicht nur in der
Pflege – im Krankenhaus gearbeitet wird. Das ist ein Schlag ins
Gesicht für alle, die in den letzten Monaten und aktuell an der
Belastungsgrenze arbeiten“, sagt Silvia Habekost, Krankenpflegerin und
Mitinitiatorin des Volksentscheids.
Noch am Mittwoch hatte das Bündnis eine Kundgebung auf dem
Alexanderplatz organisiert und war zuversichtlich, dass das
Landesverfassungsgericht die juristische Prüfung des Senats aufgrund
von Formfehlern ablehnen würde, so wie es auch beim Volksentscheid
„Berlin Werbefrei“ getan wurde. Die Initiative kritisiert daher
nicht nur die inhaltliche Entscheidung des Gerichts, sondern auch das
Verfahren. Ausgerechnet die rot-rot-grüne Landesregierung hatte es
versäumt der Initiative die Chance zu geben Mängel in ihrem
Gesetzestext zu beheben. Diese volksentscheidsfeindliche Politik wurde
aus Sicht der Initiative nun vom Landesverfassungsgericht nicht nur
gebilligt, sondern in einem Verfahren ohne mündliche Anhörung sogar
bekräftigt.
Dies sorgt auch bei Gabi Heise, ebenfalls Krankenpflegerin und
Betriebsrätin für Unmut: „Dass nun in Zeiten, in denen von
Pflegekräften alles abverlangt wird, solch eine Entscheidung hinter
verschlossenen Türen getroffen wird, statt gemeinsam über
Möglichkeiten und Lösungen zu diskutieren, ist skandalös. Man muss
ganz deutlich zwei Fragen stellen, was ist die Pflege der Politik und
der Gesellschaft wert und was zählen Volksentscheide und all die
Stimmen überhaupt?“
Trotzdem zeigt sie sich weiter kämpferisch: „Für uns ist eines
klar, wir werden nicht aufgeben und weiter für bessere Bedingungen in
den Kliniken kämpfen. Wenn dies gesetzlich auf Länderebene nicht
möglich ist, bleibt die betriebliche und tarifliche
Auseinandersetzung“ fügt sie deshalb noch mit Blick auf das
anstehende Superwahljahr an.